Akamai übernimmt Fermyon, um WebAssembly-Function-as-a-Service (FaaS) mit der global verteilten Plattform von Akamai zu kombinieren. Lesen Sie Neuigkeiten

EU-Datenschutzgesetz

Das EU-Datenschutzgesetz (EU-Verordnung 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023) führt unter anderem Vorschriften ein, die den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdienstleistern erleichtern und Hindernisse beseitigen, die Kunden an einem Anbieterwechsel hindern könnten.

Ergänzung zum EU-Datenschutzgesetz

Um dies zu unterstützen, haben wir die Ergänzung von Akamai zum EU-Datenschutzgesetz (die „Ergänzung“) eingeführt, der ab 12. September 2025 in Kraft tritt. Sie ergänzt die geltenden Geschäftsbedingungen des Kunden ausschließlich in Bezug auf die Anforderungen des EU-Datenschutzgesetzes bezüglich des Wechsels zwischen Datenverarbeitungsdiensten und in dem Umfang, in dem der Kunde dem EU-Datenschutzgesetz unterliegt. Wenn es einen Konflikt zwischen dieser Ergänzung und den Geschäftsbedingungen gibt, hat diese Ergänzung nur dann Vorrang, soweit dies zur Einhaltung des EU-Datenschutzgesetzes erforderlich ist. 

Die aktuelle Version ist unter diesem Link verfügbar. Diese Ergänzung kann von Zeit zu Zeit geändert werden.